Sanierung und Insolvenz · Dresden · bundesweit tätig

Sanierung & Restrukturierung – Wege aus der Krise

Chancen analysieren.  Erfolg planen.  Strategien umsetzen.
Erfahrung seit dem ersten Insolvenzplan Deutschlands

Wir führen Unternehmen durch die Krise – außergerichtlich, im StaRUG-Verfahren, im Schutzschirm oder im Insolvenzverfahren. Rechtsanwalt Jörg Spies hat 1999 den ersten Insolvenzplan Deutschlands erstellt: Die Gläubiger stimmten ihm am 26. Mai 1999 zu, keine fünf Monate nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung (AG Würzburg). Seit 1993 wird er als Insolvenzverwalter bestellt.

Wo stehen Sie gerade?

Der Zeitpunkt entscheidet, welche Wege noch offen sind.

  1. Stufe 1

    Die Zahlen kippen.

    Umsätze brechen weg, die Bank wird aufmerksam. Rechnungen zahlen Sie noch pünktlich.

    Fast alle Wege offen →
  2. Stufe 2

    Die Liquidität wird eng.

    Ihre Planung zeigt: Das Geld reicht in den kommenden Monaten nicht.

    Sanierung ohne Öffentlichkeit →
  3. Stufe 3

    Rechnungen bleiben liegen.

    Löhne, Sozialabgaben oder Steuern im Rückstand, Lieferung nur gegen Vorkasse.

    Fristen laufen →
  4. Stufe 4

    Sie können nicht mehr zahlen.

    Ab Zahlungsunfähigkeit haften Sie persönlich für Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, die Antragsfrist läuft.

    Rufen Sie heute an
Der erste Schritt

Chancen analysieren

Eine Krise kommt heute oft schnell – durch gestörte Lieferketten, wegbrechende Aufträge oder steigende Kosten. Häufig gefährdet sie auch die Existenz der Gesellschafter. Ausweglos ist sie dennoch selten: Außergerichtlich wie gerichtlich gibt es vielfältige Wege zur Sanierung.

Wir klären Ihren rechtlichen Handlungsspielraum, spielen die Szenarien durch und entwickeln mit Ihnen eine Strategie zum Unternehmenserhalt – vom Sanierungsvergleich über das StaRUG bis zum Insolvenzplan in Eigenverwaltung.

Verhandeln mit dem Ziel der Insolvenzvermeidung

Außergerichtliche Sanierung

Ein Sanierungsvergleich zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens kann für die Gläubiger die wirtschaftlich bessere Alternative sein.

Wir entwickeln mit Ihnen Strategien für die Verhandlungen mit den Gläubigern. Wir zeigen die Alternativen auf, um so zu einer angemessenen wirtschaftlichen Lösung für die Beteiligten zu kommen.

Sanieren, bevor die Insolvenz eintritt

StaRUG

Mit dem StaRUG wurde der rechtliche Rahmen für ein schuldnergetriebenes außergerichtliches Restrukturierungsverfahren geschaffen, um die Handlungsoptionen zum Unternehmenserhalt zu erleichtern, insbesondere Restrukturierungen gegen die Interessen einzelner Beteiligter durchzusetzen und sich zukunftsfähig aufzustellen. Die das Verfahren betreibende Geschäftsleitung behält die Kontrolle über ihr Unternehmen. Das Ziel einer Restrukturierung nach dem StaRUG ist vorrangig die Neuordnung der Passivseite der Bilanz, d. h. die finanzielle Restrukturierung.

Die entscheidende Voraussetzung ist, dass keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und ein Restrukturierungskonzept vorliegt.

SP!ES Restrukturierung berät bei der frühzeitigen Vorbereitung und der Umsetzung der Maßnahmen, um die Geschäftsleiter zur Vermeidung von Haftungsrisiken abzusichern.

Vorschlagsrecht für den Sachwalter bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Das Schutzschirm­verfahren gegen die Krise

Mit dem Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) kann sich das Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zur Vorbereitung einer Sanierung unter den Schutz der Insolvenzordnung stellen und den Sachwalter (anders als im Eigenverwaltungsverfahren) selbst aussuchen.

Wir begleiten Sie im Schutzschirmverfahren. Wir haben das Umsetzungs-Know-how für Schutzschirmverfahren.

Sanierung in Eigenregie

Insolvenz­verfahren in Eigenverwaltung

In der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) führt die Geschäftsleitung das Insolvenzverfahren selbst, ein Sachwalter überwacht. Ziel ist die Sanierung innerhalb von sechs bis zehn Monaten, meist mit einem Insolvenzplan.

Das gelingt nur, wenn die Geschäftsleitung das Vertrauen von Gläubigern und Gericht hat. Die nötige insolvenzrechtliche Erfahrung fehlt Geschäftsführern meist. Jörg Spies tritt deshalb seit 2004 in Krisen als Restrukturierungsgeschäftsführer (CRO) in die Geschäftsleitung ein und bringt Sachkunde und Zuverlässigkeit ins Unternehmen.

Vorteile der Eigenverwaltung

  • Kontinuität: Die bisherige Unternehmensleitung bleibt mit ihrem Wissen im Amt
  • Keine Einarbeitungszeit wie bei einem Insolvenzverwalter
  • Geringere Verfahrenskosten – im Interesse aller Gläubiger
  • Anreiz, früh zu handeln und Sanierungsoptionen zu sichern
Wir haben das Know-how für Insolvenzpläne!

Die Erstellung des Insolvenzplans

Seit dem ersten Insolvenzplan Deutschlands im Jahr 1999 beschäftigen wir uns intensiv mit der Sanierung durch Insolvenzpläne und greifen im Rahmen der Beratung auf eine über 20-jährige Restrukturierungs- und Insolvenzverwaltererfahrung zurück.

Der Insolvenzplan bietet viele Vorteile:

  • Das Unternehmen wird auf den wirtschaftlichen Wert seines Vermögens entschuldet und die Anteile der Gesellschafter werden wieder werthaltig.
  • Die Gläubiger erhalten eine höhere Quote, die zudem schneller gezahlt wird.
  • Die Arbeitnehmer behalten ihre Arbeitsplätze in größerer Zahl.
  • Wirtschaftlich sinnvolle Lösungen können mit Mehrheitsentscheidung gegen den Willen einzelner Gläubiger oder Gläubigergruppen durchgesetzt werden.

Dabei steht der Insolvenzplan nicht nur Unternehmen zur Überwindung von Unternehmenskrisen zur Verfügung, sondern ermöglicht gerade auch Selbständigen und Freiberuflern die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Und oftmals bekommen festgefahrene Vergleichsverhandlungen neuen Schwung, wenn ein Insolvenzplan im Entwurf vorgelegt wird.

Planerstellung · bundesweit

Pläne, die angenommen werden

Jörg Spies erstellt seit 1999 Insolvenzpläne und Restrukturierungspläne nach dem StaRUG für mittelständische Unternehmen, Selbstständige und persönlich haftende Gesellschafter – in ganz Deutschland.

§ 217 InsO · im Insolvenzverfahren

Insolvenzplan in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung bleibt im Amt, ein Sachwalter überwacht. Der Plan regelt, was die Gläubiger erhalten und wie das Unternehmen weitergeführt wird.

Mehr zum Insolvenzplan →
§ 270d InsO · vor der Zahlungsunfähigkeit

Plan im Schutzschirmverfahren

Bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckung, um den Plan in Ruhe auszuarbeiten – solange die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.

Mehr zum Schutzschirm →
§ 2 StaRUG · ohne Insolvenzverfahren

Restrukturierungsplan nach StaRUG

Bei drohender Zahlungsunfähigkeit: Ausgewählte Gläubiger werden einbezogen, auch gegen den Willen einer Minderheit. Kein Insolvenzverfahren.

Mehr zum StaRUG →
§ 225a InsO · mit neuem Kapital

Plan mit Investorenlösung

Ein Investor übernimmt Anteile oder stellt Mittel bereit, die Gläubiger werden aus dem Plan befriedigt. Das Unternehmen behält Verträge und Genehmigungen.

Mehr zum Investoreneinstieg →

Für Unternehmen Wir prüfen, welcher Plan zu Ihrer Lage passt, erstellen ihn und führen Sie bis zur Annahme durch die Gläubiger.

Für Investoren Wir strukturieren den Einstieg über den Plan – mit Rechtssicherheit für das, was Sie übernehmen.

Für Gläubiger Wir prüfen vorgelegte Pläne und vertreten Ihre Interessen bei Abstimmung und Quote.

Mehr zur Planerstellung →

Alle Leistungen im Überblick

Erstgespräch vor Ort in Dresden oder per Video, bundesweit.

Übersicht

Unsere Leistungen

  • Prüfung der Insolvenzantragspflicht durch Erstellung von Liquiditätsstatus und Überschuldungsstatus
  • Betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens
  • Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck
  • Entwicklung eines Insolvenzplanszenarios vor Antragstellung
  • Qualifizierter Insolvenzantrag mit Darstellung des Sanierungskonzepts
  • Eigenverwaltungsplanung als integrierte Unternehmensplanung für die Insolvenz und den Zeitraum danach
  • Eintritt in die Geschäftsleitung als Sanierungsgeschäftsführer
  • Begleitung der vorläufigen Insolvenzverwaltung
  • Umsetzung der Eigenverwaltung
  • Erstellung des Insolvenzplans
  • Kommunikationskonzept für die Insolvenz
  • Suche nach geeigneten Investoren
Warum diese Kanzlei

Erfahrung in Jahreszahlen

1999
Der erste Insolvenzplan Deutschlands – die Gläubiger stimmten am 26. Mai 1999 zu (AG Würzburg).
1993
Seit diesem Jahr als Insolvenzverwalter von den Gerichten bestellt.
1.000+
Begleitete Insolvenzverfahren – als Verwalter, Sachwalter und Berater.
2004
Seither operative Verantwortung in Unternehmen der Krise.

Rechtsanwalt Jörg Spies ist Fachanwalt für Insolvenzrecht. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück absolvierte er eine Ausbildung zum Bankkaufmann – weshalb ein Sanierungsgespräch bei uns bei den Zahlen beginnt und nicht bei den Paragraphen. Zum Profil von Jörg Spies →

Referenzen

Arbeitsplätze und Quoten

Was am Ende zählt. Vier Mandate aus über dreißig Sanierungsverfahren seit 2004.

Umweltsanierung, Hochwasserschutz, Erdbau

Konzern mit 380 Beschäftigten in sechs Monaten saniert

Die Insolvenz einer Tochtergesellschaft riss Umsätze weg und löste erhebliche Umsatzsteuernachbelastungen aus. Mehrere Investorengespräche waren zuvor gescheitert. Wir führten das Unternehmen im Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung – von Dezember 2011 bis Juli 2012.

  • 301 Arbeitsplätze gesichert
  • 6 Monate Verfahrensdauer
  • > Gläubiger bessergestellt als bei Zerschlagung
Zur Fallstudie →
Automobilzulieferer, Tier 1

Aus dem Einzelunternehmen wurde eine GmbH mit Investor

Die Auftragsbücher waren voll, doch große Zukunftsinvestitionen hatten die Liquidität aufgezehrt; Dieselkrise und Auftragsausfälle taten das Übrige. Der Inhaber haftete persönlich. Über einen Insolvenzplan wurde der Betrieb in eine GmbH umgewandelt und für Investoren geöffnet.

  • 40 Arbeitsplätze gesichert
  • 7-stellig Gläubigerverzicht gegen Abgeltung im unteren sechsstelligen Bereich
Zur Fallstudie →
Persönliche Entschuldung

8,2 Millionen Euro Bürgschaftsschulden abgelöst

Ein geschäftsführender Gesellschafter hatte für GmbH und GbR persönlich gebürgt. Nach deren Insolvenz war seine Existenzgrundlage zerstört, für Vergleichsverhandlungen fehlte ihm jede Kreditfähigkeit. Über einen Insolvenzplan mit Drittmitteln gelang die Entschuldung – deutlich schneller als über ein Restschuldbefreiungsverfahren.

  • 8,2 Mio. € Forderungen
  • 28.500 € Vergleichssumme
Zur Fallstudie →
Entschuldung trotz unerlaubter Handlung

Befreiung auch von Forderungen, die sonst bleiben

Eine frühere Aufsichtsrätin haftete nach Kursmanipulationen aus der Zeit des Neuen Marktes; die Vorfälle lagen fünfzehn Jahre zurück, sie lebte unter dem Existenzminimum. Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung überstehen ein normales Entschuldungsverfahren – ein Insolvenzplan kann sie erfassen.

  • 2,5 Mio. € Forderungen
  • 25.000 € Vergleichssumme
Zur Fallstudie →

Alle Referenzen

So läuft es ab

Tage, keine Monate

Vom Anruf bis zur Entscheidung. Sie müssen für das erste Gespräch nichts vorbereiten. Was wir brauchen, sagen wir Ihnen darin.

  1. 1

    Anruf

    Sie schildern die Lage, wir sagen Ihnen ehrlich, ob und wie wir helfen können. Vertraulich, auch wenn daraus kein Mandat wird.

  2. 2

    Lagebild

    Wir sehen uns Zahlen und Fristen an und stellen fest, ob eine Antragspflicht bereits läuft. Das ist die Frage, die alles Weitere bestimmt.

  3. 3

    Entscheidung

    Sie erhalten die realistischen Wege nebeneinander – mit Chancen, Kosten, Dauer und den Folgen für Sie persönlich. Entscheiden tun Sie.

  4. 4

    Umsetzung

    Wir verhandeln mit Gläubigern, führen das Verfahren und begleiten es bis zur Aufhebung – auf Wunsch mit operativer Verantwortung im Unternehmen.

Für Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater

Ihr Mandant gerät in die Krise?

Seit dem StaRUG müssen Steuerberater ihre Mandanten auf Anhaltspunkte für einen Insolvenzgrund und die Folgen für die Geschäftsleitung hinweisen (§ 102 StaRUG). Wir sind der Partner, an den Sie dann verweisen – schnell, vertraulich und ohne Ihr laufendes Mandat zu berühren.

Mehr für Berater

Häufige Fragen

Die Fragen, die uns Geschäftsführer, Gesellschafter und ihre Berater am häufigsten stellen.

Wann muss ich als Geschäftsführer Insolvenz anmelden?

Ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und spätestens sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a InsO). Ab Insolvenzreife haften Sie persönlich für Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen (§ 15b InsO).

Wer kann einen Insolvenzplan vorlegen?

Vorlageberechtigt sind der Schuldner und der Insolvenzverwalter (§ 218 InsO). In der Eigenverwaltung legt in der Regel das Unternehmen selbst den Plan vor, erstellt mit seinen Beratern.

StaRUG oder Insolvenzplan – was ist der Unterschied?

Der Restrukturierungsplan nach StaRUG setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus und kommt ohne Insolvenzverfahren aus. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, bleibt der Insolvenzplan; dort stehen zusätzliche Instrumente wie Insolvenzgeld und erleichterte Vertragsbeendigung zur Verfügung.

Erstellen Sie Insolvenzpläne auch außerhalb von Sachsen?

Ja. Wir erstellen Insolvenz- und Restrukturierungspläne bundesweit. Das Erstgespräch ist auch per Video möglich.

Alle Beiträge und Urteilsbesprechungen →

Warten kostet Optionen. Ein Gespräch schafft Klarheit.

Vertraulich, ohne Vorbereitung – vor Ort in Dresden oder per Video, bundesweit.

+49 351 896 780 80
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