Insolvenzplan
Regelt abweichend von der Zerschlagung, was die Gläubiger erhalten und wie das Unternehmen fortgeführt wird – meist in Eigenverwaltung, die Geschäftsführung bleibt im Amt.
Mehr zum Insolvenzplan →Ein Plan entscheidet darüber, ob ein Unternehmen weiterlebt. Er muss die Gläubiger überzeugen und vor dem Insolvenzgericht bestehen. Rechtsanwalt Jörg Spies hat 1999 den ersten Insolvenzplan Deutschlands erstellt – die Gläubiger stimmten ihm am 26. Mai 1999 zu (AG Würzburg, Az.: 1 IN 75/99). Seitdem erstellt er Insolvenz- und Restrukturierungspläne für den Mittelstand, bundesweit.
Regelt abweichend von der Zerschlagung, was die Gläubiger erhalten und wie das Unternehmen fortgeführt wird – meist in Eigenverwaltung, die Geschäftsführung bleibt im Amt.
Mehr zum Insolvenzplan →Bis zu drei Monate Schutz vor Vollstreckung, um den Plan in Ruhe auszuarbeiten – solange die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Mehr zum Schutzschirm →Bei drohender Zahlungsunfähigkeit: Ausgewählte Gläubiger werden einbezogen, eine qualifizierte Mehrheit kann eine widersprechende Minderheit überstimmen.
Mehr zum StaRUG →Ein Investor übernimmt Anteile oder stellt Mittel bereit, die Gläubiger werden aus dem Plan befriedigt. Verträge und Genehmigungen bleiben erhalten.
Mehr zum Investoreneinstieg →Für Unternehmen Wir prüfen, welcher Plan zu Ihrer Lage passt, erstellen ihn und führen Sie bis zur Annahme durch die Gläubiger und zur Bestätigung durch das Gericht.
Für Steuerberater und Rechtsanwälte Ihr Mandant braucht einen Plan? Wir erstellen ihn, Ihr laufendes Mandat bleibt bei Ihnen. Auch eine kurzfristige, anonyme Ersteinschätzung ist möglich.
Für Insolvenzverwalter Der Verwalter kann selbst einen Plan vorlegen oder von der Gläubigerversammlung damit beauftragt werden (§ 218 InsO). Wir erstellen den Plan in Ihrem Auftrag.
Für Investoren Wir strukturieren den Einstieg über den Plan – mit Rechtssicherheit für das, was Sie übernehmen.
Für Gläubiger Wir prüfen vorgelegte Pläne vor der Abstimmung und vertreten Ihre Interessen bei Gruppenbildung und Quote.
Ist ein Plan realistisch, und welcher passt – Insolvenzplan, Schutzschirm oder StaRUG?
Darstellender Teil mit Sanierungskonzept, gestaltender Teil mit Gruppenbildung und Eingriffen in Gläubigerrechte.
Der Nachweis, dass die Gläubiger mit dem Plan besser stehen als ohne ihn.
Vorgespräche mit Banken, Lieferanten und Finanzverwaltung, Begleitung im Erörterungs- und Abstimmungstermin.
Nach der Bestätigung durch das Gericht bis zur Planerfüllung – auf Wunsch mit operativer Verantwortung.
Seit 2004 hat Jörg Spies 30 Sanierungen mit Eigenverwaltung und Insolvenzplan begleitet. Vier Fallstudien zeigen, was ein gut gebauter Plan leisten kann – für Unternehmen, Beschäftigte und persönlich haftende Gesellschafter.
Zu den Fallstudien →Vorlageberechtigt sind der Schuldner und der Insolvenzverwalter (§ 218 InsO). Die Gläubigerversammlung kann den Verwalter beauftragen, einen Plan auszuarbeiten. In der Eigenverwaltung legt in der Regel das Unternehmen selbst den Plan vor, erstellt mit seinen Beratern.
Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab. In jeder Gruppe muss die Mehrheit der abstimmenden Gläubiger zustimmen, und deren Forderungen müssen mehr als die Hälfte der abgestimmten Forderungen ausmachen (§ 244 InsO). Lehnt eine Gruppe ab, kann ihre Zustimmung unter den Voraussetzungen des Obstruktionsverbots ersetzt werden (§ 245 InsO).
In jeder Gruppe ist eine Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Stimmrechte erforderlich (§ 25 StaRUG). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine ablehnende Gruppe überstimmt werden (§ 26 StaRUG).
Der Restrukturierungsplan nach StaRUG setzt drohende Zahlungsunfähigkeit voraus und kommt ohne Insolvenzverfahren aus. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, bleibt der Insolvenzplan; dort stehen zusätzliche Instrumente wie Insolvenzgeld und erleichterte Vertragsbeendigung zur Verfügung.
Ja. Wir erstellen Insolvenz- und Restrukturierungspläne im Auftrag von Steuerberatern, Rechtsanwälten und Insolvenzverwaltern – bundesweit. Das laufende Mandat bleibt beim Auftraggeber.
Vertraulich, ohne Vorbereitung – vor Ort in Dresden oder per Video, bundesweit.
+49 351 896 780 80