Kooperationen

Chancen analysieren.  Erfolg planen.  Strategien umsetzen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Erfolgreiche Sanierungen erfordern das Zusammenspiel verschiedener Professionen. In unserem Tätigkeitsfeld greifen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen eng ineinander. Deshalb arbeiten wir mit einem festen Netzwerk erfahrener Kooperationspartner zusammen – für professionelle und durchdachte Lösungen aus einer Hand.

Unser Netzwerk

Betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung


Sanierungskonzepte, integrierte Unternehmens- und Liquiditätsplanung, operative Restrukturierung und Interimsmanagement.

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung


Sanierungssteuerrecht, Jahresabschlüsse in der Krise, Prüfung von Sanierungskonzepten und steuerliche Begleitung von Insolvenzplänen.

Angrenzende Rechtsgebiete


Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Strafrecht – überall dort, wo die Sanierung Spezialwissen außerhalb des Insolvenzrechts verlangt.

Finanzierung und Investoren


Kontakte zu Kreditinstituten, Finanzierern und Investoren für Sanierungsfinanzierungen, Beteiligungen und Unternehmenskäufe aus der Insolvenz.

Unsere Kooperationspartner

TurnStep GmbH

Betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung · Oranienburg bei Berlin

Sanierungs- und Restrukturierungsberatung für den Mittelstand: Sanierungsplanung, Liquiditätsmanagement, strategische Finanzanalyse und Interim-Management. Gemeinsam verbinden wir die betriebswirtschaftliche und die rechtliche Seite der Sanierung.

turnstep.de

Kürn Rechtsanwälte

Bank- und Kapitalmarktrecht · München

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Christoph Kürn berät Kreditinstitute und Finanzdienstleister – von Finanzierungs- und Kreditverträgen bis zu aufsichtsrechtlichen Fragen. In der Sanierung ergänzt sie uns überall dort, wo Finanzierungen, Sicherheiten und die Banken als Gläubiger eine zentrale Rolle spielen.

kuern-rae.com
Für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte

Frühzeitig gemeinsam handeln

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte erkennen eine Unternehmenskrise oft als Erste. Für Berater, die Jahresabschlüsse erstellen, bestehen zudem gesetzliche Hinweis- und Warnpflichten (§ 102 StaRUG). Je früher die Sanierungsoptionen geprüft werden, desto größer ist der Handlungsspielraum – außergerichtlich, im StaRUG oder mit einem Insolvenzplan in Eigenverwaltung.

Wir unterstützen Sie und Ihre Mandanten mit:

  • einer kurzfristigen rechtlichen Ersteinschätzung der Krisensituation,
  • der Prüfung von Insolvenzantragspflichten und Haftungsrisiken der Geschäftsleitung,
  • einer Machbarkeitsstudie Insolvenzplan als Vorabcheck,
  • gemeinsamen Gesprächen mit Ihrem Mandanten.

Die laufende steuerliche und wirtschaftliche Betreuung bleibt selbstverständlich bei Ihnen. Wir ergänzen Ihre Beratung um die insolvenz- und sanierungsrechtliche Expertise.

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