Insolvenzverwaltung – Die Quote ist entscheidend!
Chancen analysieren. Erfolg planen. Strategien umsetzen.
Die Insolvenzverwaltung ist seit 30 Jahren unser Spezialgebiet. Dabei stehen die Interessen der Gläubiger im Mittelpunkt. Deren bestmögliche Befriedigung ist unser Ziel. Dies erreichen wir durch Vermeidung von Wertverlusten durch Betriebsfortführung, um das insolvente Unternehmen zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten, und durch Massemehrung durch Geltendmachung von Haftungstatbeständen und insolvenzrechtlichen Ansprüchen, unabhängig von Branche und Größe.
Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig und hoch krisenanfällig geworden.
Unternehmensinsolvenzen
In unserem Kompetenzbereich Insolvenz arbeiten Insolvenz-verwalter, Rechtsanwälte, und Betriebswirte, sowie Sachbearbeiter mit unterschiedlichen Ausbildungen.
Da Professionelle Insolvenzabwicklung und Sanierung die interdisziplinelle Zusammenarbeit verschiedener Professionen erfordert, greifen wir zusätzlich auf ein Netzwerk von weiteren Spezialisten zu. Im Auftrag der Insolvenzgerichte sind wir als Insolvenzverwalter, Treuhänder und Nachlassinsolvenzverwalter sowie Eigenverwalter im Rahmen von Eigenverwaltung tätig.
Gläubigerinformationssystem (GIS)
Mit dem GIS – Gläubigerinformationssystem haben Sie als Gläubiger die Möglichkeit, online Informationen über den aktuellen Verfahrensstand abzurufen Forderungen anzumelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einzusehen.
Durch die Eingabe des gerichtlichen Aktenzeichens oder Namens des Schuldners in die Eingabemaske erhalten Sie als Gläubiger die gewünschte Auskunft.
Verwendungshinweis GIS (PDF download)
Berufsverbände und Standards
Wichtige Informationen für Gläubiger
Wer noch nie mit einer Insolvenzsituation konfrontiert war,
hat naturgemäß Fragen zu bestimmten Themen. Wir haben
die häufigsten Fragen, die uns regelmäßig erreichen als
Fragen & Antworten für Sie zusammengestellt.
Lieferanten
Wie soll ich mich verhalten, wenn das insolvente Unternehmen weiterhin von mir beliefert werden möchte?
Der vorläufige Insolvenzverwalter und später der Insolvenzverwalter wird zunächst jeden Auftrag des Unternehmens prüfen und darüber entscheiden, ob der Auftrag weiter bearbeitet bzw. begonnen wird. Nach positiver Prüfung des Auftrages werden sodann Bestellungen des Unternehmens erfolgen, welche vom vorläufigen Verwalter bzw. Insolvenzverwalter genehmigt werden. Es ist darauf zu achten, dass auf den Bestellungen eine Unterschrift des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. dessen Bevollmächtigten vorhanden ist.
Die aus der Lieferung resultierende Rechnung wird bei mangelfreier Ware aus der Insolvenzmasse bezahlt.
Was passiert mit Waren, welche vor Antragstellung geliefert worden sind – die Bezahlung jedoch noch nicht erfolgte?
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Die Ware wurde unter Eigentumsvorbehalt geliefert, wie und wann erhalte ich die Ware zurück?
Was passiert mit abgeschlossenen (Liefer-) Verträgen?
Arbeitsrecht
Was ist eine Transfergesellschaft?
Hat der Insolvenzantrag Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
Bin ich weiterhin zu Überstunden verpflichtet?
Wem gegenüber muss ich eine Kündigung erklären?
Kann ich meine Arbeitskraft zurückhalten?
Wann muss ich zur Arbeitsagentur?
Hat die Insolvenzeröffnung auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
Was ist mit meinem Lohn?
Verfällt mein Urlaub?
Was ist bei Eigenverwaltung?
Gelten besondere Kündigungsfristen?
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht
Ändert sich etwas, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird?
Was bedeutet eine Freistellung?
Bin ich automatisch gekündigt?
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