Für die Geschäftsleitung, die Arbeitnehmer und Geschäftspartner sind die Folgen von Insolvenzen oftmals gravierend.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Insolvenzrechts und vertreten sowohl Gläubiger als auch Schuldner. Unsere jahrzehntelange Erfahrung aus mehr als tausend Insolvenzverfahren nutzen wir, um auf Haftungsinanspruchnahmen und Anfechtungen im Interesse unserer Mandanten sachgerecht zu reagieren, Haftungsrisiken im Vorfeld einer Insolvenz zu prüfen, Sanierungs- und Insolvenzpläne zu erarbeiten und Verhandlungen mit Gläubigern und Banken zu führen.
Organhaftung
Eine durch unvorhergesehene Ereignisse wie Sanktionen, kriegerische Auseinandersetzungen oder Pandemien ausgelöste wirtschaftliche Krise kann sich schnell ausweiten. Aus einer ursprünglich juristisch geprägten Krise entwickelt sich dann oft ein komplexes Problem, das für die Organe staatsanwaltschaftliche Ermittlungen oder persönliche Schadenersatzforderungen in existenzbedrohender Höhe nach sich ziehen kann. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Lösungen zu finden.
Schuldnervertretung in Insolvenzverfahren
Ein Insolvenzverfahren ermöglicht einem Einzelunternehmer in scheinbar ausweglosen Situationen neue Perspektiven, insbesondere im Hinblick auf den Antrag auf Restschuldbefreiung. Die Freigabe der selbständigen Tätigkeit ermöglicht es, das Unternehmen eigenständig außerhalb der Insolvenz fortzuführen, während die aufgelaufenen Verbindlichkeiten über das Verfahren reguliert werden.
Jedoch hat auch die Insolvenzordnung, wie viele andere Gesetze, ihre Tücken. Fehler bereits bei der Antragstellung können dazu führen, dass die Chance auf einen Neuanfang verspielt wird. Zudem kann ein unrichtiger Insolvenzantrag strafrechtliche Konsequenzen haben.
Anfechtungsansprüche abklären
Insolvenzverwalter oder Sachwalter fechten häufig in der Vergangenheit liegende Rechtsgeschäfte des insolventen Unternehmers an und fordern bereits vereinnahmte oder vollstreckte Beträge von Gläubigern oder Organen einer Gesellschaft zur Insolvenzmasse zurück. Dies gilt beispielsweise, wenn durch Zahlungen vor Insolvenzeröffnung andere Gläubiger des insolventen Unternehmens benachteiligt wurden und der begünstigte Unternehmer Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners hatte.
Oftmals ist eine Abwehr oder zumindest eine Reduktion der Ansprüche möglich, da die einschlägigen Rechtsvorschriften einen detaillierten Sachvortrag erfordern und hohe Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für den Verwalter und Sachwalter stellen. Dies gibt den entsprechenden Raum für Verhandlungen.
Sie suchen Beratung zu Themen mit Krisen- oder Insolvenzbezug?
Vertretung der Gläubiger
Wenn Ihr Schuldner Insolvenz anmeldet, erscheint gutes Geld häufig versenkt. Gerade deshalb sollten Gläubiger ihre Rechte kennen, um die strategischen Optionen zur Realisierung von Forderungen beurteilen zu können. Dies gilt insbesondere, wenn Ihr Schuldner einen Insolvenzplan vorlegt. Die Gerichte prüfen nur die formalen Kriterien eines Insolvenzplans. Für die Prüfung des Inhalts ist der Gläubiger selbst verantwortlich. Gerade in diesen Fällen kann sich eine deutliche Schadensminimierung durch Umwandlung Ihrer Forderung in Mitgliedschaftsrechte am sanierten Unternehmen ergeben, wodurch Sie am zukünftigen Erfolg des Unternehmens angemessen partizipieren.
Wir zeigen Ihnen gerne die vielfältigen Lösungsansätze auf.
Jetzt anfragenStrategien für Investoren – Unternehmenskauf aus Insolvenz
Beim Kauf aus der Insolvenz steht ein Investor jedoch regelmäßig im Wettbewerb mit anderen Interessenten. Die Beteiligung unter der Bedingung der Planannahme vor Antragstellung ist eine vorteilhafte Alternative zum Erwerb in der Insolvenz. Wir verfügen über entsprechende Erfahrung aus Verfahren, in denen Investoren diesen Weg gewählt haben.
Gerne zeigen wir Ihnen das strategische Potential, welches sich für Investoren bietet.
Jetzt anfragen
Liquidation von Unternehmen
Außerhalb der Insolvenz spielt die Beendigung und Abwicklung von GmbHs eine große Rolle, nicht nur bei der Umstrukturierung von Konzernen.
Wir beraten über den rechtlichen Rahmen einer Liquidation sowie über Aufgaben und Pflichten des Liquidators. Bei Bedarf lassen wir uns zum Liquidator bestellen.

So finden Sie uns
-
Bautzner Straße 122a
01099 Dresden - office@spies-restrukturierung.de
- Telefon +49 351 896 780 80
- Telefax +49 351 896 780 81