INSOLVENZVERWALTUNG

Insolvenzverwaltung

Insolvenzverwaltung – die Quote ist entscheidend!

Insolvenzverwaltung ist seit 30 Jahren unsere Spezialisierung. Dabei stehen die Interessen der Gläubiger stehen im Mittelpunkt. Ihnen eine möglichst große Befriedigung zu verschaffen ist unser engagiertes Ziel. Dies geling uns durch die Vermeidung von Wertverlusten durch Betriebsfortführung um den insolventen Betrieb zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten und Massemehrung durch die Geltendmachung von Haftungstatbeständen und insolvenzrechtlicher Ansprüche branchenunabhängig und größenunabhängig. Insolvenzpläne setzen wir mit dieser Zielsetzung um.

Unternehmensinsolvenzen

Das Wirtschaftsleben ist schnelllebig und hoch krisenanfällig geworden.

In unserem Kompetenzbereich Insolvenz arbeiten Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, und Betriebswirte sowie eine Vielzahl von Sachbearbeitern mit unterschiedlichen Ausbildungen.
Da Professionelle Insolvenzabwicklung und Sanierung die interdisziplinelle Zusammenarbeit verschiedener Professionen erfordert, greifen wir zusätzlich auf ein Netzwerk von weiteren Spezialisten zu. Im Auftrag der Insolvenzgerichte in Dresden, Chemnitz, Leipzig und Cottbus sind wir als Insolvenzverwalter und Treuhänder tätig.

SPIES Restrukturierung ist in Dresden vertreten.

Verbraucherinsolvenzverfahren

6 Millionen Bürger über 18 Jahre sind überschuldet und weisen nachhaltige Zahlungsstörungen auf. Soweit Verbraucher ein Restschuldbefreiungsverfahren für einen finanziellen Neustart beantragen, wir diese Verfahren für die Gerichte so effektiv und so reibungslos wie möglich.

Berufsverbände und Standards

Wichtige Informationen für Gläubiger

Wer noch nie mit einer Insolvenzsituation konfrontiert war, hat naturgemäß Fragen zu bestimmten Themen. Wir haben die häufigsten Fragen, die uns regelmäßig erreichen als Fragen & Antworten für Sie zusammengestellt.

Vermissen Sie die Antwort auf eine Ihre Frage? Senden Sie uns einfach eine Nachricht mit Ihrer Frage.

Lieferanten

  1. Wie soll ich mich verhalten, wenn das insolvente Unternehmen weiterhin von mir beliefert werden möchte?

    Der vorläufige Insolvenzverwalter und später der Insolvenzverwalter wird zunächst jeden Auftrag des Unternehmens prüfen und darüber entscheiden, ob der Auftrag weiter bearbeitet bzw. begonnen wird. Nach positiver Prüfung des Auftrages werden sodann Bestellungen des Unternehmens erfolgen, welche vom vorläufigen Verwalter bzw. Insolvenzverwalter genehmigt werden. Es ist darauf zu achten, dass auf den Bestellungen eine Unterschrift des (vorläufigen) Insolvenzverwalters bzw. dessen Bevollmächtigten vorhanden ist.

    Die aus der Lieferung resultierende Rechnung wird bei mangelfreier Ware aus der Insolvenzmasse bezahlt.

  2. Was passiert mit Waren, welche vor Antragstellung geliefert worden sind – die Bezahlung jedoch noch nicht erfolgte?
  3. Die Ware wurde unter Eigentumsvorbehalt geliefert, wie und wann erhalte ich die Ware zurück?
  4. Was passiert mit abgeschlossenen (Liefer-) Verträgen?

Arbeitsrecht

  1. Was ist eine Transfergesellschaft?
    Eine Transfergesellschaft ist eine Beschäftigungsgesellschaft,die das Ziel hat,
    die Mitarbeiter eines insolventen Unternehmens in neue Arbeitsplätze zu vermitteln. Offizieller Vertragspartner der Transfergesellschaft ist der Insolvenzverwalter. Bezahlt wird die Arbeit der Transfergesellschaft von dem insolventen Unternehmen. Für die übernommenen Arbeitnehmer meldet die Transfergesellschaft bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit Null an und beantragt Transferkurzarbeitergeld. Darüber hinaus leistet sie Zuschüsse für Qualifikationsmaßnahmen. In der Regel stockt der ehemalige (jetzt insolvente) Arbeitgeber die Zahlungen so auf, dass der Mitarbeiter bei etwa 80 % des letzten Nettolohnes landet. Wie viel im Einzelnen gezahlt wird, legt der zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Betriebsrat auszuhandelnde Sozialplan fest.
  2. Hat der Insolvenzantrag Auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
  3. Bin ich weiterhin zu Überstunden verpflichtet
  4. Wem gegenüber muss ich eine Kündigung erklären?
  5. Kann ich meine Arbeitskraft zurückhalten?
  6. Wann muss ich zur Arbeitsagentur?
  7. Hat die Insolvenzeröffnung auswirkungen auf mein Arbeitsverhältnis?
  8. Was ist mit meinem Lohn?
  9. Verfällt mein Urlaub?
  10. Was ist bei Eigenverwaltung?
  11. Gelten besondere Kündigungsfristen?
  12. Habe ich ein Sonderkündigungsrecht
  13. Ändert sich etwas, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt wird?
  14. Was bedeutet eine Freistellung?
  15. Bin ich automatisch gekündigt?